Egal, mit wem man spricht: Alle sind genervt von E-Scootern
Wer unsere Beiträge aufmerksam verfolgt, konnte feststellen, dass E-Scooter Thema in allen Beiratssitzungen der vergangenen Monate waren. Die einzigen, die keine Probleme mit den kleinen Flitzern haben, scheinen die zu sein, die sie nutzen.
In Artikeln liest man, dass die Polizei praktisch machtlos ist, wenn zwei oder drei Personen auf den E-Scootern unterwegs sind. Das Bußgeld beträgt gerade mal 10 €. WIR fragen uns: Wen interessiert denn, wieviele Menschen da drauf unterwegs sind? Das ist doch das kleinste Problem.
Praktisch!
E-Scooter sind ideale Gefährte für die sogenannte „Letzte Meile“. Wer den ÖPNV nutzt, kann mit so einem Kleinroller das letzte Stück zwischen Haltestelle und Haustür zurücklegen. Deshalb findet man im Umfeld von Haltestellen auch viele Leih-E-Scooter.
Zeitnot
Wenn man an einer Haltestelle steht und wartet, kann man oft folgendes beobachten: Der Zug fährt ein und oben, direkt vor der Treppe springen noch Menschen von den Scootern und lassen diese dann direkt dort stehen. Oder sogar fallen … Dass die Fahrzeuge da anderen Menschen im Weg sein könnten, interessiert die rücksichtslosen Benutzer*innen nicht (übrigens sind es subjektiv überwiegend junge Männer, Frauen benutzen die Roller weniger und stellen sie auch meistens nicht so rücksichtslos ab).

Rücksichtslos abgestellte E-Scooter haben schon zu vielen Stürzen geführt. Menschen mit Sehbehinderung fallen darüber, und im Dunkeln können wir alle schnell mal die dünne Lenkstange eines hingeworfenen Rollers übersehen.
Die Leihroller-Unternehmen reden sich raus, nicht die Benutzer*innen würden die Scooter mitten im Weg abstellen oder -legen, sondern ominöse Passant*innen seien dafür verantwortlich. Ja, sicher. Es gibt bestimmt einen neuen Volkssport: „Gut abgestellte E-Scooter in der Mitte von Gehwegen platzieren“.
Wie ist die Rechtslage eigentlich grundsätzlich?
E-Scooter dürfen ohne Führerschein von allen Personen über 18 gefahren werden, die dazu in der Lage sind. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern ebenfalls E-Scooter fahren (aber keine Leihscooter).
Die Geschwindigkeit von E-Scootern ist auf max. 20 km/h begrenzt (zur Einordnung: S-Pedelecs, umgangssprachlich E-Bikes genannt, dürfen 25 km/h fahren).
Im öffentlichen Raum gefahrene E-Scooter benötigen ein „Nummernschild“. Das Nummernschild ist eine Versicherungsplakette. Das heißt, nur E-Scooter, für deren Betrieb eine Versicherung abgeschlossen wurde, dürfen außerhalb von Privatgrundstücken fahren.
Was erleben wir?
Je nachdem, ob es sich bei den E-Rollern um private oder um Leihfahrzeuge handelt, unterscheiden sich die Vergehen der Benutzer*innen:
Leihscooter haben alle die vorgeschriebene Plakette, im Schadensfall sind die Benutzer*innen (theoretisch) ermittelbar.
Leihscooter sind auf 20 km/h gedrossselt.
Leihscooter werden oft rücksichtslos abgestellt oder auf Gehwege geworfen.
Private E-Scooter stehen so gut wie nie im Weg. Entweder nehmen die Besitzer*innen (auch hier überwiegend Männer) die Fahrzeuge zusammengeklappt mit in die S-Bahn. Oder sie werden, wie Fahrräder, irgendwo am Rand an ein Gitter oder einer Laterne angeschlossen.
Lösung fürs Parken: Geo Fencing
Es ist technisch möglich, das Abstellen von Leih-Scootern zu verhindern. Beim Geo Fencing kann die kostenpflichtige Fahrt nur beendet werden, wenn sich das Fahrzeug innerhalb eines elektronisch markierten Bereiches befindet. Das gibt es in Hamburg bereits an 100 Haltestellen. Aber natürlich nicht in Wilhelmsburg und auf der Veddel … Solche Zonen sollten generell eingeführt werden, nicht nur um Haltestellen, sondern überall. Denn WIR erleben, dass überall alle Gehwege zugeparkt werden und Menschen mit Rollatoren, Rollis oder Kinderwagen nicht mehr durchkommen. Sogar die ohnehin zu schmalen Gewege in den Einzel- und Doppelhauswohnsiedlungen auf den Elbinseln sind weitgehend unpassierbar, seit dort auch noch die Elektroroller im Weg stehen.
Total rücksichtslos
Viele Verstöße im Straßenverkehr werden erst durch totale Rücksichtslosigkeit anderen gegenüber wirklich gefährlich.
Egal ob ausgeliehene oder eigene E-Scooter, die Fahrer*innen halten sich nicht an Regeln: Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Sie tun es aber. Und klingeln lautstark alle Zufußgehenden aus dem Weg. Nur auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn dürfen sie rechtmäßig fahren. Und dort natürlich immer nur in Fahrtrichtung rechts. WIR würden jede Wette eingehen, dass mindestens der Hälfte nicht mal bewusst ist, dass sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Und kluge Fußgänger*innen halten lieber den Mund, weil die Fahrer*innen schnell ausfallend werden. Im besten Fall nur verbal.
Im Internet, vornehmlich bei chinesischen Anbietern kann man E-Scooter kaufen, die in Deutschland so nicht zugelassen sind: Sie sind irre schnell, bis zu 40 km/h. Und sie sind es, die wirklich Angst machen, weil sie richtig gefährlich sind: Da sieht man Jugendliche, teilweise augenscheinlich sogar unter 14 Jahren, auf E-Scootern ohne Plakette, die weit schneller als 20 km/h fahren. Denn bei privaten E-Scootern lässt sich per App die Drosselung auf 20 km/h umgehen, für Tipps dazu gibt es eigene Internetforen. Und auf den Startseiten wird den „E-Scooter-Enthusiasten“ verkündet, dass sie Tipps zum Tuning bekommen.
Sogar im LunaCenter fahren Jugendliche auf E-Scootern und kommen dann mit einem Affenzahn aus den Schiebetüren geschossen. Weder können sie von drinnen sehen, was draußen los ist, noch können sich Passant*innen draußen darauf vorbereiten, dass eine Horde verhaltensauffälliger Jugendlicher auf E-Scootern aus der Tür schießt.
Schön, dass die Polizei bei einer Beiratssitzung angeboten hat, nach Anruf falsch abgestellte E-Scooter wegzuräumen (oder dafür zu sorgen). Was aber macht die Polizei gegen E-Scooter ohne Plakette, gegen zu schnelle E-Scooter, gegen E-Scooter ohne Betriebserlaubnis? Wie geht die Polizei gegen Jugendliche vor, die keine Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können?
WIR stellen fest, dass auch uns die Phantasie fehlt, wie die Polizei, beispielsweise auf dem Loop (Radroute zwischen Innenstadt und Harburg, quer über die Insel), diese raketenschnellen Flitzer stoppen soll. WIR haben schon Kinder auf E-Rollern über Wiesen abhauen sehen, wenn ihnen „Gefahr“ drohte. Eine Anfrage bei der Polizei erwies sich als kompliziert. Während WIR gern Informationen der örtlichen Polizei gehabt hätten (weil die Beamt*innen vor Ort ja viel genauer wissen, dass die Situation auf den Elbinseln besonders drastisch ist), wurde uns angeboten, dass die Pressestelle der Hamburger Polizei uns eine Stellungnahme schickt.
Leider sind es nicht nur E-Scooter, die in Wilhelmsburg und auf der Veddel zu schnell auf Rad- und Fußwegen unterwegs sind. Die einschlägigen Internetanbieter verkaufen auch E-Bikes, die in Deutschland nicht zugelassen sind: Wie bei Mofas muss man auf ihnen nicht pedalieren (treten), um mit Motor schnell zu fahren.
Wichtig zu wissen: ALLE Fahrzeuge, die ohne Tretunterstützung mit Motor fahren, brauchen ein Kennzeichen. Auch Pedelecs, also E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren, brauchen so ein Kennzeichen/Plakette.
Stellungnahme von Michael Weinreich, Wilhelmsburger, SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft:
„Beim Thema E-Roller schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich verstehe sehr gut die Beschwerden über rücksichtslos abgestellte Roller; und hierzu erhalte ich auch viele Beschwerden von Bürgern. Dazu müssen Senat und Bezirke klarere Regeln für GPS-geregelte Abstellzonen entwickeln und auch über härtere Sanktionen nachdenken. Fußwege müssen für alle – also auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollator – passierbar sein und das ist leider beispielsweise rund um die S-Bahn Wilhelmsburg nicht gegeben. Dieses Problem muss gelöst werden. Ich glaube wir brauchen einen Prozess, der Parkzonen festsetzt, und in den Kommunalpolitik und Wilhelmsburger ihre Expertise einbringen können.
Aber die Roller sind mit etwa zehn Millionen Fahrten in Hamburg ein viel genutztes Verkehrsmittel und haben dem „Stadtrad“ vollkommen den Rang abgelaufen. Es benutzen Menschen E-Scooter, die vorher kein Zweirad genutzt haben. Rollerfahren macht Spaß und kurze Strecken können gefahren werden. Damit leisten Roller einen Beitrag zur Verkehrswende.
Aber dass häufig zwei oder drei Personen auf Rollern fahren, ist wirklich gefährlich. Hier müssen Lösungen mit den Betreibern gefunden werden, dies technisch auszuschließen. Noch schlimmer sind nicht angemeldete E-Scooter, weil hier kein Versicherungsschutz besteht. Diese sollten meiner Meinung nach – wie illegal getunte Autos – eingezogen werden.
Für die Zukunft wünsche ich mir, dass wir mehr Radwege sanieren und neue Radwege bauen, die E-Rollern und Fahrrädern genug Platz bieten. Wilhelmsburg ist von den Entfernungen ideal für Zweiräder und bietet noch viele Potentiale. Hierfür setzte ich mich gerne ein.“

