Öffentliche Auslegung des Informationsmaterials zu den Planverfahren in der Zeit vom 15. Februar 2022 bis zum 15. März 2022. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Informationsmaterial einsehen und Stellung nehmen
Der Bebauungsplan Kleiner Grasbrook 1 und die Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des gemischt genutzten Moldauhafenquartiers. Dies betrifft den nördlichen Teil des neuen Stadtteils Grasbrook. Im Moldauhafenquartier sollen ein innerstädtisches Wohn- und Arbeitsquartier mit ca. 3.000 Wohnungen (davon 35 % öffentlich gefördert) und ca. 5.000 Arbeitsplätzen entstehen. Darüber hinaus soll eine große Parkanlage, eine Grundschule, der neue Standort des Deutschen Hafenmuseums sowie Freizeit- und Versorgungseinrichtungen, wie Sportanlagen oder Supermärkte, gebaut werden.
Die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms gehen über den nördlichen Teil des Stadtteils Kleiner Grasbrook hinaus und umfassen auch Flächen im Norden des Stadtteils Veddel. Im Flächennutzungsplan soll in beiden Stadtteilen insbesondere die Darstellung „Hafen“ in „Gemischte Bauflächen“ und „Grünflächen“ geändert werden, um die Entstehung des neuen Stadtteils Grasbrook auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu ermöglichen. Das Landschaftsprogramm soll entsprechend geändert werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zu den Planverfahren findet pandemiebedingt nicht, wie sonst üblich, als öffentliche Plandiskussion statt, sondern in Form einer öffentlichen Auslegung des Informationsmaterials zu den Planverfahren in der Zeit vom 15. Februar 2022 bis zum 15. März 2022.
Das Informationsmaterial wird im genannten Zeitraum in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, im Foyer öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Auslegungsraums sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Für den Auslegungsraum im Foyer der Behörde sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Die geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten. Wartezeiten sind möglich.
Das Informationsmaterial kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Onlinedienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de. Dort besteht die Möglichkeit, online eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Kleiner Grasbrook 1 und den Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms abzugeben. Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an Bauleitplanung-LP@bsw.hamburg.de oder per Brief an die oben genannte Anschrift der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wenden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung stehen unter den Telefonnummern 040 42840 8393 oder 040 42840 3106 für Auskünfte zur Verfügung.