Mitten in Wilhelmsburg wurde eine „Schnellladesäule“ der Hamburger Energiewerke beschädigt. Die Vandalen schnitten die beiden Kabel der Ladesäule vollständig ab und machten sie damit unbenutzbar für die Öffentlichkeit.

In der Georg-Wilhelm-Straße, an der Ecke zum Energiebunker und der Schule Rotenhäuser Damm, steht seit einigen Jahren eine Ladesäule für Elektroautos, eine sogenannte Schnellladesäule. Diese ist jedoch momentan gesperrt und außer Funktion. Kriminelle haben die beiden Kabelnder Ladesäule der Hamburger Energiewerke abgeschnitten und somit die Ladesäule unbenutzbar gemacht.
Insgesamt gibt es etwa 100 öffentliche Ladepunkte in Wilhelmsburg. In ganz Hamburg sind es 5.780, davon 2.350 der Hamburger Engergiewerke. Ziel der Stadt ist es, 10.000 öffentliche Ladepunkte bis zum Jahr 2030 in ganz Hamburg zur Verfügung zu stellen. Dazu kommen aktuell 29.000 private E-Ladepunkte in der Stadt. (Quelle: NDR)

Das Elektroauto ist kein Nischenprodukt mehr
Aktuelle Zahlen besagen, dass in Deutschland im August 2026 32 Prozent der Neuzulassungen rein elektrische Automodelle waren. Dazu kommen 12 Prozent Plug-In-Hybridmodelle (Quelle: ADAC). Das heißt 44 Prozent der Neuwagen sind elektrisch aufladbar und müssen geladen werden. Tendenz steigend. Nicht zuletzt durch immer höhere Kraftstoffpreise und verbesserte Batterietechnologie. Auch beim VW-Konzern merkt man, dass die Zukunft der PKW elektrisch sein wird. In Ländern wie Norwegen sind die Neuzulassungen zu 99 Prozent elektrisch betriebene Autos; und in China, dem größten Automarkt, wird alles getan den Absatz batteriebetriebener Autos zu fördern. Die Abhängigkeit von steigenden Benzinpreisen ist dann kein Thema mehr.
Wegen begrenzter Stellplätze und fehlenden Garagen können leider nicht alle ihre Elektroautos zu Hause aufladen. Deshalb sind öffentliche Ladesäulen für viele Autofahrer*innen unverzichtbar. Alleine wegen der steigenden Verkaufszahlen von E-Autos. Das macht kaputte Ladesäulen in einer dicht besiedelten Großstadt zum Problem für die Allgemeinheit. Die Zerstörung von Ladesäulen ist kein Kavaliersdelikt.

