Die Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ zeigt in ihrer aktuellen Pressemitteilung, dass die SocialCard vor allem eine Kostenfalle ist. Redakteurin Meret Büchner berichtet, welche Erfahrungen sie mit dem Tausch von Geschenk-/Gutscheinkarten hat
Ungefähr einmal im Monat gehe ich mittwochs vor der Redaktionssitzung zum Kaffeekollektiv Aroma Zapatista e. G., der Wilhelmsburger Kaffeerösterei in den Veringhöfen. Dort gibt es leckere Kaffeebohnen (ich mag am liebsten die Sorte Kintin). Die kaufe ich auch. Aber hauptsächlich gehe ich dorthin, weil ich dort Gutscheinkarten für fast alle Einzelhandelsketten tauschen kann.
Was hat es damit auf sich? Warum tausche ich Geld gegen Geschenkkarten? Warum zahle ich beim Supermarkt oder Discounter nicht einfach mit EC-Karte? Weil ich Geflüchtete unterstützen möchte. Geflüchtete bekommen seit 2024 kein Bargeld mehr, sondern eine Bezahlkarte, die SocialCard (die anders als der Name vermuten lässt alles andere als sozial ist). Auf der Karte sind die gesamten Geld-Leistungen (bei alleinstehenden Erwachsenen 455 Euro). Sie können damit im Monat aber nur 50 € Bargeld abheben (plus 10 € je Kind). Sie können nur in Geschäften, die VisaDebit-Zahlungen akzeptieren, einkaufen. Und sie können mit der Bezahlkarte kein Geld an andere Menschen – zum Beispiel für Käufe bei Kleinanzeigen oder eBay – oder an ihre Familien überweisen (WIR, 15.1.25).
Das heißt, für Einkaufe auf dem Flohmarkt, in Sozialkaufhäusern oder bei Kleinanzeigen (z. B. Kinderkleidung oder ein gebrauchtes Fahrrad) sowie für Zahlungen in der Schule (zum Beispiel für Ausflüge) haben SocialCard-Inhaber*innen nur 50 €/Monat (plus je 10 € pro Kind). Und natürlich für Zahlungen in Läden, die keine VisaDebit-Zahlungen akzeptieren.
Die Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ organisiert seit der Einführung der SocialCard einen Kartentausch. Die Inhaber*innen der Sozialkarten kaufen dabei bei Drogerie- und Supermärkten oder bei Discountern Geschenkkarten (meistens für 50 €), gehen dann zu den Tauschstellen der Initiative und bekommen dort den Gegenwert in Bargeld. Der Effekt: Sie haben mehr Bargeld zur Verfügung, über das sie frei und unkontrolliert verfügen können. So wie wir alle. Sie haben also nicht mehr Mittel zur Verfügung, sondern nur mehr Bargeld.

„Nein zur Bezahlkarte“ liefert Pakete mit unterschiedlichsten Geschenkkarten an die Tauschstellen in der ganzen Stadt (hier gibt es die Liste). In Wilhelmsburg gibt es sie beim Kaffeekollektiv aber auch im Infoladen in der Fährstraße. Dort kann man sie gegen Bargeld tauschen (das dann wieder an die Initiative geht). Ich lege also 50 € auf den Tisch und bekomme dafür eine Gutscheinkarte vom Geschäft meiner Wahl. Ich habe keine extra Kosten. Ich kann mit der Gutscheinkarte im Geschäft genauso bezahlen wie mit einer EC-Karte oder Bargeld. Jemand anders hat dafür etwas mehr Freiheit (Und wenn ich mal ein Fahrrad verkaufen will, hat vielleicht jemand das passende Geld dafür).
Ich hatte neulich ein Gespräch mit einer Kassiererin von Penny, die es unmöglich fand, dass ich dafür sorge, dass Gefüchtete mehr Bargeld zur Verfügung haben. Sie findet es gut, dass Asylbewerber*innen das Leben schwer gemacht wird. Bei ihr verfangen offenbar die populistischen und rechten Forderungen zu Lasten geflüchteter Menschen. Das passt zu einem Artikel bei Netzpolitik.org. Der Autor Martin Schwarzenbeck hat eine Geflüchtete in den Supermarkt zum Gutscheinkartenkauf begleitet. Sie erlebt die Feindseligkeit einer Kassiererin direkt. (Ich suche mir jetzt einen anderen Penny und rede nicht mehr mit den Kassierer*innen darüber, aber Gutscheinkarten besorge ich mir jetzt noch lieber!)
Übrigens ist im Gespräch, das SocialCard-System auch auf Empfänger*innen von Grundsicherung auszuweiten. Wie die Initiative empfinde ich die SocialCard entmündigend, repressiv, ausgrenzend, dirkriminierend. Die Intiative sagt, sie ist außerdem verfassungsrechtlich fragwürdig. Und in der aktuellen Pressemitteilung legt „Nein zur Bezahlkarte“ außerdem dar, dass sie uns in erster Linie viel Geld kostet:
Bezahlkarte wird zur Kostenfalle
Mehr Bürokratie, mehr Ausgaben, mehr Hürden
Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde die Bezahlkarte für Geflüchtete in Hamburg eingeführt. Sie sollte Verwaltungsaufwand reduzieren, Missbrauch verhindern und Kommunen entlasten. Heute zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die Bezahlkarte verursacht hohe Kosten, schafft zusätzliche Bürokratie und schränkt die Selbstbestimmung von Schutzsuchenden stark ein. Insbesondere die Bargeldbegrenzung führt dabei zu massiven Problemen, sowohl für die Geflüchteten als auch für die Verwaltung. Bereits kurz nach der Einführung erklärte das Verwaltungsgericht Hamburg die Bargeldbegrenzung auf 50 Euro monatlich für rechtswidrig [1 (Quellen: s. u.)]. Zwar wurde diese Entscheidung später wieder aufgehoben, die grundlegenden Probleme der Bezahlkarte und Bargeldbegrenzung bestehen jedoch fort. Ein aktuelles Rechtsgutachten belegt ebenfalls, dass durch die Bezahlkarte und insbesondere die Bargeldbegrenzung das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt wird [2].
Besonders fragwürdig ist die Einführung der Bezahlkarte mit Bargeldbegrenzung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage. Während bundesweit über Einsparungen diskutiert wird [3], wird an der Bezahlkarte festgehalten, obwohl immer deutlicher wird, dass sie erhebliche Folgekosten verursacht. Die Umstellung laufender Systeme erfordert umfangreiche Investitionen für die Einrichtung neuer Webportale, die Erstellung von sogenannten White- oder Blacklists und die Umstellung von Verwaltungsabläufen [4]. Hinzu kommen dauerhaft anfallende Kosten für die technische Infrastruktur, sowie ein erheblicher personeller Mehraufwand. Jede Karte muss individuell eingerichtet werden, Überweisungen häufig einzeln freigegeben werden und technische Probleme binden zusätzlich Personal [4,5]. Diese laufenden Personalkosten werden nicht komplett vom Land übernommen, sondern müssen von den Kommunen getragen werden, obwohl diese in den ursprünglichen Planungen vielfach gar nicht berücksichtigt wurden [6]. Auf Grundlage kommunaler Erfahrungswerte kommt die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) zu dem Ergebnis, dass allein Betrieb und Verwaltung der Bezahlkarte bundesweit Kosten von rund 154,6 Millionen Euro verursachen [6].
Auch sozialpolitisch überzeugt das System nicht [7,8]. Ein aktueller Bericht von Save the Children zeigt, dass besonders Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, bereits heute vielfach von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind und dies durch die Bezahlkarte zusätzlich verschärft wird [9]. Gleichzeitig kommen rechtliche Gutachten zu dem Ergebnis, dass insbesondere Bargeldbeschränkungen erhebliche Eingriffe in Grund- und Menschenrechte darstellen und zu Stigmatisierung führen [10].
Nach über zwei Jahren ist die Bilanz eindeutig: Die Bezahlkarte ist kein Beitrag zu effizienter Verwaltung oder verantwortungsvollem Mitteleinsatz. Sie ist ein teures Symbolprojekt, das Kommunen belastet, Integration erschwert und die Selbstbestimmung von Geflüchteten menschenrechtswidrig einschränkt. Wer ernsthaft sparen und Bürokratie abbauen will, sollte die Bezahlkarte auf den Prüfstand stellen und durch praktikable Lösungen ersetzen. Expert:innen weisen seit Langem auf eine bereits erprobte Alternative hin: das Basiskonto [11][12]. Dieses ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, reduziert Verwaltungsaufwand und wurde in vielen Bundesländern bereits vor Einführung der Bezahlkarte erfolgreich genutzt.
Quellen
1. Landessozialgericht Hamburg hebt Entscheidung zur Bezahlkarte auf. 2024. Available from: https://www.asyl.net/view/landessozialgericht-hamburg-hebt-entscheidung-zur-bezahlkarte-auf [Zugriff am: 28.07.2026]
2. Shafaei RF. Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Beschlusses des Berliner Senats vom 17.12.2024 über die Einführung der Bezahlkarte (Social Card) als unbares Zahlungsmittel für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Bundes-, Verfassungs-, Europa- und Völker- und Berliner Landesrecht. Im Auftrag der Fraktion Bündnis 90. 2024. Berlin: Die Grünen; Zugriff über: https://gruene-fraktion.berlin/wp-content/uploads/2026/07/Bezahlkarte_Rechtsgutachten_Shafaei.pdf
3. Körzell S. Bundeshaushalt 2026: Sozialabbau statt Zukunftsinvestitionen. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). 2026. Zugriff unter: https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/agenturzitat/bundeshaushalt-2026-sozialabbau-statt-zukunftsinvestitionen/
4. Kolpingstadt Kerpen. Beschlussvorlage: Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Kerpen: Beschlussvorlage 647.25; 2025.
5. Keiner A. Die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen: Eine Technologie zwischen Innovationsversprechen und Überwachung. Blog des Diskurprojektes Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors. 2025. [Zugriff am: 28.07.2026]
6. Voigt C. Viel Geld für nichts. Die Kosten der Bezahlkarte. Münster: Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA); 2025.
7. Multitude e.V., Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. New difficulties instead of oppertunities – Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte in Hamburg. Hamburg; 2026.
8. AWO Bundesverband e. V. Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete: erschwerte Teilhabe, verfehlte Wirkung. Berlin: AWO; 2026.
9. Kohler S. Geflüchtete Kinder in Deutschland: Verbände fordern Abschaffung von Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zeit Hamburg. 2026.; Zugriff unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-07/gefluechtete-kinder-deutschland-teilhabe-gesundheitsversorgung-paritaetischer-gesamtverband-save-the-children [Zugriff am: 28.07.2026]
10. Schwarzbeck M. „Das Gegenteil von Inklusion“. netzpolitik.org. 2026. Zugriff unter: https://netzpolitik.org/2026/bezahlkarten-fuer-gefluechtete-das-gegenteil-von-inklusion/ [Zugriff am: 28.07.2026]
11. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Basiskonto. 2026. Zugriff unter: https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/konten-zahlungen/konten/basiskonto/basiskonto_node.html [Zugriff am: 28.07.2026]
12. Verbraucherzentrale. Das Recht auf ein Basiskonto für neu in Deutschland Angekommene. Zugriff unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/das-recht-auf-ein-basiskonto-fuer-neu-in-deutschland-angekommene-12224 [Zugriff am: 28.07.2026]

