BUND hält Planungen zur A26 Ost für rechtswidrig

Stellungnahmefrist im Planfeststellungsverfahren des ersten Bauabschnittes zu Ende. BUND Hamburg sieht gravierende Mängel in den Planunterlagen

Eine weiße Autobahn auf blauem Grund mit einer weißen Silhouette von Hamburg, durchkreuzt mit roten Strichen.

Zum Ende des Beteiligungszeitraumes für den ersten Planfeststellungsabschnitt der Autobahn A26 Ost fordert der BUND Hamburg die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) auf, die Planungen einzustellen und prüft rechtliche Schritte gegen den Autobahnbau. „Der Bau neuer Autobahnen ist vor dem Hintergrund der sich drastisch zuspitzenden Klimakrise nicht verantwortbar und widerspricht den Zielen der dringend erforderlichen Verkehrswende”, kritisiert Lucas Schäfer, Geschäftsführer des BUND Hamburg.

Nach Auffassung des BUND ist auch der Bedarf für den Bau der A26 Ost nicht belegt. „Die Planunterlagen rechnen mit veralteten Zahlen bezüglich der Hafenentwicklung und der Verkehrsprognosen. Alternativen wie die Ertüchtigung der Hafenhauptroute oder die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene wurden nicht geprüft. Auf dieser Basis eine Entscheidung über ein Vorhaben mit derart dramatischen ökonomischen und ökologischen Konsequenzen zu treffen, ist mehr als unverantwortlich”, so Schäfer.

Aufgrund gravierender Mängel seien die Planunterlagen unvereinbar mit geltendem Recht. So fehle unter anderem eine Berechnung der Treibhausgasemissionen, die über den gesamten Lebenszyklus anfallen. So sehen es das Klimaschutzgesetz und Art. 20a Grundgesetz vor. Auch der Hamburger Klimabeirat (s. WIR) hat dies zuletzt eingefordert.

10 Kilometer Autobahnplanung in drei Abschnitten: Ist das rechtmäßig?

Die geplante Unterteilung des Vorhabens in drei Abschnitte zweifelt der BUND in seiner Rechtmäßigkeit an, da das Vorhaben nur in Gänze überhaupt eine Verkehrsfunktion erfüllen könne. Die in den Planunterlagen zugrunde gelegten Verkehrsprognosen beziehen sich deshalb auch auf das gesamte Vorhaben. „Die Unterteilung in drei Unterabschnitte ist deshalb ein methodischer Fehler und wurde offensichtlich gewählt, um den im Bereich Wilhelmsburg zu erwartenden Konflikten schon im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen”, so Schäfer.

Ein vom BUND im vergangenen Jahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bundesverkehrswegeplan 2030 verfassungswidrig und nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Er könne deshalb nicht zur Rechtfertigung des Vorhabens A26 Ost herangezogen werden.

Sollte der Senat weiter an den Planungen festhalten, verspiele Hamburg die Chance auf eine echte Verkehrswende und damit die Möglichkeit, seine Klimaziele im Sektor Verkehr einzuhalten. „Uns läuft die Zeit davon, Hamburg kann sich keinen neuen Klima-Killer leisten!“, warnt der BUND-Geschäftsführer. Der BUND will deshalb alle Möglichkeiten prüfen, um juristisch gegen das Vorhaben vorzugehen”, so Schäfer.

Die Stellungnahmen und das Rechtsgutachten stellt der BUND bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12



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