Im Rahmen des Projektes soll eine Frauenschutzwohnung in Wilhelmsburg eingerichtet werden
Am 5. Juni 2021 fand die letzte Beiratssitzung statt, bei der die Empfehlung angesprochen wurde, zum einen eine Frauenschutzwohnung zu fördern, die Frauen aus toxischen, gewaltvollen Beziehungen hilft und einen schnellen und sicheren Rückzugsort bietet und, dass die unbürokratische Antragsstellung beim Jugendamt über die Hilfe nach §20, Abs. 2, SGB VIII, erleichtert werden soll, um die Betreuung von Kindern schneller zu sichern.
Konkret heißt das: „(1) Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn
1. | ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt, | |
2. | das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann, | |
3. | der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und | |
4. | Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.“ |
Unter Berufung auf die Definition von häuslicher bzw. partnerschaftlicher Gewalt nach Artikel 3 der Istanbul-Konvention sollen – als einfache, unbürokratische und schnelle Hilfe – Frauenschutzwohnungen als Sicherheitsort für Frauen und besonders Mütter mit Kindern gefördert werden.
Im Falle einer Notsituation (z. B. häuslicher Gewalt) soll demnach die Betreuung und Versorgung von Kindern gewährleistet werden. So können Frauen mit Kindern zum Beispiel in der Situation des Wechsels von der häuslichen Gewaltsituation in die Frauenschutzwohnung, Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder erhalten und sich von dort aus in Ruhe und Sicherheit um alles kümmern. Die Unterbringung soll durch einen mündlichen/schriftlichen Antrag möglich sein, um so für schnelle Hilfe zu sorgen. Den Empfehlungen wurde mit großer Mehrheit zugestimmt und sie wurden nun dem Regionalausschuss vorgelegt, sodass die endgültige Entscheidung noch aussteht.
Was ist das StoP-Projekt?
StoP steht als Kürzel für „Stadtteile ohne Partnergewalt“ und hat es sich zum Ziel gesetzt, die unterschiedlichen Formen von Gewalt in Partnerschaften zu beenden, öffentlich anzusprechen und nicht mehr als Tabuthema oder „Privatleben“ abzutun. Die Projekte finden in mehreren deutschen Städten statt und soll durch eine Stärkung der Gemeinschafts-& Nachbarschaftsbildung und der Achtsamkeit gegenüber seinen Mitmenschen dazu beitragen, dass konkreter und zielgerechter gegen Gewaltformen vorgegangen und direkt Hilfe geleistet werden kann. Ein weiterer Fokus liegt aber auch auf der Präventionsarbeit und Netzwerkbildung.
Die nächste Beiratssitzung findet am 18.08.2021 statt. Der Einwahllink wird auf der Internetseite des Stadtteilbeirats veröffentlicht.
Für weitere Infos zum StoP- Projekt: https://stop-partnergewalt.org/wordpress/wilhelmsburg/