Corona-Auszeit für Familien

Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen und Familien mit behinderten Angehörigen einen kostengünstigen Familienurlaub

Unter den harten Einschränkungen während der Bekämpfung der Corona-Pandemie haben gerade Familien in schwierigen Lebensumständen sehr gelitten. Neben Hilfen zur Alltagsbewältigung brauchen sie jetzt Erholung, Freude, Tapetenwechsel.
Dafür bietet das Bundesfamilienministerium bis zu einwöchige, stark vergünstigte Familienurlaube in gemeinnützigen Familienferienstätten oder anderen, für Familienerholung geeigneten gemeinnützigen Einrichtungen an. Der Aufenthalt in der Familienerholungseinrichtung umfasst auch die Möglichkeit, an freizeitpädagogischen Angeboten für die ganze Familie teilzunehmen.
Das Ministerium übernimmt 90 % der Kosten. Die Familienauszeit kann einmal 2021 und noch einmal 2022 in Anspruch genommen werden.

Für wen genau ist das Angebot?

Einfach mal raus, gemeinsam etwas unternehmen, sich bewegen und Neues erleben: Das ist für Familien nach der langen Corona-Durststrecke immens wichtig. Foto: pixabay

Alle Arten von Familien, auch Alleinerziehende, Stiefeltern, Pflegeeltern, Patchworkfamilien und ähnliche, können den Familienurlaub in Anspruch nehmen. Es muss nur mindestens ein minderjähriges Kind mitreisen.
Es gibt zwei Grundvoraussetzungen:
• Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
• Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.
Außerdem müssen die Familien eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
1. Die Elternteile haben ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen.
2. Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Dieses Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt in diesem Fall keine Rolle.
3. Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie muss trotzdem mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Das Einkommen spielt aber in diesem Fall keine Rolle.
Wer wissen will, ob die eigene Familie die Voraussetzungen für eine vergünstigte Familienferienzeit erfüllt, kann dafür den Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung nutzen: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/. Hinweis: Der Rechner fragt nicht alle Angaben ab, die notwendig sind, um die Berechtigung zu prüfen. Er dient daher nur als erste Orientierung. Für den vergünstigten Familienurlaub spielen z. B. das Alter (75. Lebensjahr) und Erholungsbedürftigkeit keine Rolle. Das Bundesfamilienministerium entwickelt derzeit einen genau zugeschnittenen Online-Check, der Familien bei der Ermittlung der Berechtigung unterstützt. Dieser wird in Kürze zur Verfügung stehen.

Wo gibt es die Unterkünfte und wie buchen wir?

Eine Übersicht über die Unterkünfte, in denen der vergünstigte Familienurlaub möglich ist, gibt es hier:
http://www.bmfsfj.de/corona-auszeit.
Familien müssen selbst Kontakt zu der Familienerholungseinrichtung aufnehmen, die sie sich ausgesucht haben. Dort können sie direkt buchen, wenn die Unterkunft zum gewünschten Termin freie Plätze hat und die Berechtigung der Familie festgestellt wurde. Dafür erhält die Familie von den Familienerholungseinrichtungen ein Formular. Dieses Formular muss die Familie ausfüllen, unterschreiben und gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen (in Kopie) an die Unterkunft schicken. Das Prüf-Formular kann auch unter http://www.bmfsfj.de/corona-auszeit abgerufen werden.

Alle Informationen ausführlich und die Telefon-Hotline

Auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums ist das Programm ausführlich und übersichtlich dargestellt:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien
Fragen beantwortet das Hotline-Team kostenlos unter der Telefonnummer 0800 866 11 59. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr
Hinweis: Weil sich so viele Familien für die Corona-Auszeit interessieren, ist die Service-Hotline im Moment leider nicht immer zu erreichen. Das Ministerium bemüht sich, die Kapazitäten der Service-Hotline auszubauen und die Erreichbarkeit dadurch zu verbessern.


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Sigrun Clausen

Wenn sie nicht am Nachbarschreibtisch in ihrer Schreibstube arbeitet oder in der Natur herumlungert, sitzt sie meist am Inselrundblick. Von ihm kann sie genauso wenig lassen wie von Wilhelmsburg.

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