Der NABU Hamburg bietet eine Checkliste und Hilfestellung bei drohenden Baumfällungen

vom NABU. Foto: S. Clausen
Überall in Hamburg dürfen seit dem 1. Oktober 2025 wieder Bäume, Sträucher und Hecken abgesägt oder stark gekürzt werden – vorbehaltlich einer Genehmigung. Jedes Jahr gehen so rund 6.000 Bäume und wertvolles Stadtgrün in Hamburg verloren, der überwiegende Anteil auf privaten Flächen. Aber auch im öffentlichen Raum werden Bäume an Straßen, in Parks und Grünanlagen gefällt. Jedes Jahr erreichen den NABU Hamburg während dieser Zeit zahlreiche Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zu Baumfällungen in ganz Hamburg.
Checkliste und Hilfe: Was tun bei vermutet unrechtmäßiger Baumfällung?
In der Fällsaison, die bis zum 28. Februar 2026 dauert, informiert der NABU mit einer Checkliste zum Baumschutz über Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten, wenn jemand eine unrechtmäßige Baumfällung vermutet. Die Checkliste bietet Hilfestellung, was gegen drohende Fällungen unternommen werden kann.
Baumbestand konsequent erhalten
„Bäume und weiteres Stadtgrün erfüllen in städtischen und dicht besiedelten Bereichen essenzielle Funktionen. Im Hinblick auf den Klimawandel muss der Hamburger Baumbestand erhalten und entwickelt werden. Das bedeutet konkret: Straßenbäume im öffentlichen Raum müssen mit größerer Anstrengung konsequent erhalten werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen sie adäquat ersetzt werden. Besonders die Kontrolle von Nachpflanzungen bei privaten Fällungen muss erheblich verstärkt werden. Die zuständigen Behörden müssen dafür finanziell besser ausgestattet werden“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.
Was bedeutet die „Fällsaison“?
Im Sommer gilt ein „Fällverbot aus Artenschutzgründen“ (Bundesnaturschutzgesetz §39). Es dürfen nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres Bäume gefällt werden. Doch auch in der Fällsaison brauchen in Hamburg Privatleute eine Fällgenehmigung für das Grün auf ihren Grundstücken – ausgestellt vom zuständigen Bezirksamt. Denn alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern in 1,30 Metern Stammhöhe und alle Hecken ab 80 Zentimetern Höhe sind durch die Hamburger Baumschutzverordnung geschützt.
Baumfällungen und Heckenrodungen auf öffentlichem Grund genehmigt sich die Stadtverwaltung selbst. Zuständig dafür sind die Bezirke. Sie veröffentlichen „Fälllisten“ für Straßen- und Parkbäume über die Ausschüsse ihrer Bezirksversammlungen. Dort können die Gründe für Fällungen im öffentlichen Raum eingesehen werden.
Bäume – unverzichtbar, wertvoll und spannend
„Bäume leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für unsere Lebensqualität und die biologische Vielfalt. Bäume prägen das grüne Stadtbild, mildern das Stadtklima, produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe und bieten darüber hinaus Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Tierarten. Der Verlust von Bäumen hat daher enorme Auswirkungen auf Mensch und Natur. Zudem kann ein alter Baum nicht in all seinen Funktionen durch einen jungen ersetzt werden“, sagt Dr. Katharina Schmidt, Referentin für Stadtnatur beim NABU Hamburg.
Bäume sind unendlich wertvolle und komplexe Lebewesen, es ist spannend sich mit ihnen zu beschäftigen. Die NABU-Stadtteilgruppe Eimsbüttel hat dafür extra eine App mit Lokalbezug entwickelt. Mit der „Hallo Baum“-App können die Straßenbäume in der eigenen Nachbarschaft entdeckt werden.