Noch bis 27. Oktober 2023: Öffentliche Planauslegung zur Verbreiterung der A 1

Die Bundesautobahn A 1 soll auf acht Spuren – stellenweise sogar auf bis zu zwölf – verbreitert werden. Das betrifft in großem Maße auch Wilhelmsburg. Die Planauslegung findet sowohl im Internet als auch im Bezirksamt Hamburg-Mitte statt

Der Übersichtslageplan („Feststellungsentwurf“). Abb.: „Deutsche Einheit Fernstraßenplanung und -bau GmbH“ (DEGES) der „Deutschen Autobahn GmbH“

Kurzgefasst lassen sich die Pläne folgendermaßen beschreiben:

Die Erweiterung der A 1 in Hamburg wurde in drei Planungsabschnitte unterteilt. Bestandteil des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsabschnitt Nord. Er beinhaltet die Verbreiterung der A 1 südlich des Autobahndreiecks HH-Südost (A 1/A 25) bis nördlich des Autobahndreiecks Süderelbe (A 1/A 26) auf acht Spuren. Dafür würden auch Umbauten und Anpassungen um das Autobahndreieck HH-Südost herum, an die A 255 in Richtung Elbbrücken Hamburg sowie an die A 1 südlich des Planungsabschnitts nötig. Die Verbreiterung auf acht Fahrspuren in diesem Planungsabschnitt ist als „vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 eingestuft.

Im Planungsabschnitt befindet sich auch das Autobahndreieck Norderelbe (ehemals AK HH-Süd). Am östlichen Bauende schließt unmittelbar das Autobahndreieck HH-Südost an. Das Autobahndreieck Norderelbe wird so umgestaltet, dass zukünftig die durchgehenden Richtungsfahrbahnen im Zuge der A 1 verlaufen und die Fahrbahnen der A 255 Richtung Hamburg-Elbbrücken über Rampenfahrbahnen angeschlossen werden.

Zwischen dem Autobahndreieck Norderelbe und dem Autobahndreieck HH-Südost führt die A1 über die Norderelbbrücke. Diese muss wegen der Erweiterung der A 1 neu gebaut werden. Unmittelbar südlich des Streckenabschnitts befinden sich die Raststätte Stillhorn und die Anschlussstelle HH-Stillhorn. Die Verbreiterung der Autobahn soll hier an die bestehenden Fahrbahnen anschließen.

Im Untersuchungsraum befinden sich mehrere streng geschützte Naturflächen: das FFH-Gebiet Hamburger Unterelbe (DE 2526-305), das Europäische Vogelschutzgebiet Holzhafen (DE 2426-401) sowie das Naturschutzgebiet Auenlandschaft Norderelbe und das Landschaftsschutzgebiet Hamburger Elbe.

Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Plänen ist an dieser Stelle nicht möglich. Interessierte finden alle Einzelheiten, Planungsdetails, Karten, Gutachten, Prüfungen usw. bei den Planunterlagen.

Hier können die Planunterlagen eingesehen werden:

  1. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet findet noch bis zum 27.10.2023 auf dieser Internetseite der Behörde für Wirtschaft und Innovation statt.
  2. Daneben erfolgt die Auslegung des Plans noch bis zum 27.10.2023 im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachamt Bauprüfung – Kundenservice, Caffamacherreihe 1-3, 5. OG, Flurbereich C (Servicebereich), 20355 Hamburg.
    Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42854-3313 oder per E-Mail-Anfrage an bp-service@hamburg-mitte.hamburg.de und zu den Kundenservice-Zeiten möglich.
    Die Kundenservicezeiten sind: Montag, Dienstag, 9 bis 15 Uhr, Donnerstag, 8.30 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr.

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Sigrun Clausen

Wenn sie nicht am Nachbarschreibtisch in ihrer Schreibstube arbeitet oder in der Natur herumlungert, sitzt sie meist am Inselrundblick. Von ihm kann sie genauso wenig lassen wie von Wilhelmsburg.

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